Seniorenwegweiser Bad Kreuznach

87 Schwerbehinderte Menschen erhalten zumAusgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwen- dungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldge- setz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz. Es beträgt 384* Euro mo- natlich. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte. Der Antrag auf Landespflegegeld ist bei der Kreisverwaltung (Kon- taktdaten siehe Kapitel 6.3) zu stellen. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte. Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt werden. Einkommen oder Vermögen des behinderten Men- schen oder das seiner Angehörigen bleiben außer Betracht. Angerechnet werden dagegen Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung wer- den in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt. 6.4 Landespflegegeld Weitere Informationen erhalten Sie auch im Inter- net auf der Seite des Bürger- und Unternehmens- service Rheinland-Pfalz beim Ministerium des In- neren und für Sport unter: www.bus.rlp.de (* Stand 2.11.2018) Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag Landespflegegeld. © tbel - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=